Verbuchung von Privatentnahmen bzw. Privateinlagen
Frage:
Wie verbuche ich Privatentnahme bzw. eine Privateinlage?
Lösung:
Detailliete Buchungshinweise können und dürfen wir nicht geben. Im Zweifel
fragen Sie bitte zusätzlich Ihren Steuerberater. Bei Privatentnahmen ist aber grundsätzlich zu unterscheiden,
ob es sich um die private Entnahme von Geld oder Waren handelt.
Warenentnahme:
Bei der Entnahme von Waren sind Privatentnahmen mit Verkäufen an
Dritte gleichzusetzen, somit umsatzsteuerpflichtig! Entnahmen des Unternehmers von Waren oder/und
Leistungen (für Zwecke
außerhalb des Unternehmens - also auch für seine privaten Zwecke) sind
Eigenverbrauchs-Tatbestände nach Umsatzsteuerrecht - damit auch
Umsatzsteuerpflichtig (mit dem jeweils für das Prokukt geltenden
Steuersatz). Der Buchungsvorgang ist daher nicht neutral, da die Buchung
Privat an
Waren den Wareneinsatz des Geschäftsjahres schmälter. Buchung im SKR03 z.B.:
Privatkonto (Konto 1800) an Entnahme durch Unternehmer f.
Zwecke außerh. d. Unternehmens (Waren) 19 % USt (Konto 8910 im SKR03) -
Erlöskonto - und damit Erfolgswirksam - und als USt-Automatikkonto -
natürlich USt-relevant.
Geldentnahme:
Eine Privatentnahme stellt letzlich einen Entzug von EK durch den (die)
Unternehmer oder Anteilseigner für Zwecke, die außerhalb des
Unternehmens liegen, dar. Hierdurch wird zwar das EK-Konto unmittelbar
verändert; gleichwohl handelt es sich nicht um erfolgswirksame
EK-Veränderungen. Entnimmt ein Unternehmer bspw. der betrieblichen Kasse
einen bestimmten Geldbetrag, so reduziert sich zwar das Eigenkapital um
diesen Betrag, der Geschäftsjahresgewinn ändert sich freilich nicht.
Demnach ist hier lediglich das Konto 1800 (SKR03) bzw. 2100 (SKR04) mit dem entnommenen Betrag zu
belasten, da diese Konto erfolgsneutral ist. Gegenkonto Kasse oder Bank.
Privateinlagen von Geld oder Waren werden über die gleichen Konten
gebucht, jedoch nicht als Ausgabe, sondern Einnahme.
Gebucht wird grundsätzlich über
das Kassenbuch. Als Buchungsart wählen Sie "Ausgabe", wenn es sich um
eine Geldentnahme bzw. Warenentnahme handelt, bzw. Einnahme, wenn es
sich um eine Geldeinlage bzw. Einbringung von Waren handelt. Als
Buchungskonto tippen Sie z.B. im SKR03 das Konto 1800 (im SKR04 das Konto 2100) ein. Das Finanzkonto ist im SKR03 entweder
das Konto "1000 Kasse", oder "1200 Bank" und im SKR04 das Konto "1600 Kasse" bzw. "1800 Bank". Achtung: Eine Geldentnahme ist nicht umsatzsteuerpflichtig.