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Verbuchung von Privatentnahmen bzw. Privateinlagen

Frage:
Wie verbuche ich Privatentnahme bzw. eine Privateinlage?

Lösung:
Detailliete Buchungshinweise können und dürfen wir nicht geben. Im Zweifel fragen Sie bitte zusätzlich Ihren Steuerberater. Bei Privatentnahmen ist aber grundsätzlich zu unterscheiden, ob es sich um die private Entnahme von Geld oder Waren handelt.

Warenentnahme:
Bei der Entnahme von Waren sind
Privatentnahmen mit Verkäufen an Dritte gleichzusetzen, somit umsatzsteuerpflichtig! Entnahmen des Unternehmers von Waren oder/und Leistungen (für Zwecke außerhalb des Unternehmens - also auch für seine privaten Zwecke) sind Eigenverbrauchs-Tatbestände nach Umsatzsteuerrecht - damit auch Umsatzsteuerpflichtig (mit dem jeweils für das Prokukt geltenden Steuersatz). Der Buchungsvorgang ist daher nicht neutral, da die Buchung Privat an Waren den Wareneinsatz des Geschäftsjahres schmälter. Buchung im SKR03 z.B.: Privatkonto (Konto 1800) an Entnahme durch Unternehmer f. Zwecke außerh. d. Unternehmens (Waren) 19 % USt (Konto 8910 im SKR03) - Erlöskonto - und damit Erfolgswirksam - und als USt-Automatikkonto - natürlich USt-relevant.

Geldentnahme:
Eine Privatentnahme stellt letzlich einen Entzug von EK durch den (die) Unternehmer oder Anteilseigner für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen, dar. Hierdurch wird zwar das EK-Konto unmittelbar verändert; gleichwohl handelt es sich nicht um erfolgswirksame EK-Veränderungen. Entnimmt ein Unternehmer bspw. der betrieblichen Kasse einen bestimmten Geldbetrag, so reduziert sich zwar das Eigenkapital um diesen Betrag, der Geschäftsjahresgewinn ändert sich freilich nicht. Demnach ist hier lediglich das Konto 1800 (SKR03) bzw. 2100 (SKR04) mit dem entnommenen Betrag zu belasten, da diese Konto erfolgsneutral ist. Gegenkonto Kasse oder Bank.

Privateinlagen von Geld oder Waren werden über die gleichen Konten gebucht, jedoch nicht als Ausgabe, sondern Einnahme.

Gebucht wird grundsätzlich über das Kassenbuch. Als Buchungsart wählen Sie "Ausgabe", wenn es sich um eine Geldentnahme bzw. Warenentnahme handelt, bzw. Einnahme, wenn es sich um eine Geldeinlage bzw. Einbringung von Waren handelt. Als Buchungskonto tippen Sie z.B. im SKR03 das Konto 1800 (im SKR04 das Konto 2100) ein. Das Finanzkonto ist im SKR03 entweder das Konto "1000 Kasse", oder "1200 Bank" und im SKR04 das Konto "1600 Kasse" bzw. "1800 Bank". Achtung: Eine Geldentnahme ist nicht umsatzsteuerpflichtig.